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Unsere Expertise im Kapitalanlagerecht
Im Fokus der Beratung stehen Initiatoren geschlossener und offener Fonds und anderer Kapitalanlagemodelle unter Berücksichtigung des Kapitalanlage- und Investmentrechts. Die beratende Tätigkeit umfasst insbesondere gesellschaftsrechtliche Gestaltungen und die Mitwirkung bei regulatorischen Aspekten.
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Wir beraten Sie bei komplexen Fragestellungen und bieten Ihnen kompetente Expertise bei der Konzeption geschlossener und offener Fonds. Setzen Sie auf eine persönliche Beratung und ein Team, bei dem Ihre Interessen im Mittelpunkt stehen.