Albrecht Klein berät in allen immobilienspezifischen Fragen. Überwiegend begleitet er seine Mandanten in Form des juristischen Projektmanagements. Dazu gehört die Beratung von Bauträgern von der ersten Überlegung und dem Grunderwerb an bis hin zur Veräußerung mit allen nachwirkenden Aufgaben und Aspekten wie Entwicklung, Finanzierung, Vermietung, Bebauung und auch langfristige Nutzung, einschließlich der Gestaltung der Verträge. Er bezieht in seine juristischen Überlegungen auch kaufmännische und unternehmerische Belange ein und berät zudem im Gesellschaftsrecht und im allgemeinen Zivilrecht.