Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat heute das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgeschlagene neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz beschlossen.
Dieses enthält folgende Eckpunkte:
- Jeder Wohnungseigentümer erhält einen Anspruch auf Gestattung auf Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug auf eigene Kosten, auf barrierefreien Aus- und Umbau, auf Maßnahmen des Einbruchschutzes sowie auf Anschluss an das Glasfasernetz.
- Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage soll vereinfacht werden. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die dazu führen, dass Kosten nachhaltig eingespart werden oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzt wird, wobei Wohnungseigentümer vor unverhältnismäßigen Kosten geschützt werden sollen.
- Die Organisation der Verwaltung wird effizienter, gleichzeitig wird der Verwaltungsbeirat als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter gestärkt.
- Die Wohnungseigentümer sollen die Möglichkeit erhalten, die Verwaltung einem zertifizierten Verwalter zu übertragen, der eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt hat und so seine Sachkunde nachgewiesen hat. Ziel ist die Qualität der Verwaltung zu erhöhen.
- Die Online Teilnahme an Versammlungen kann gestattet werden.
- Vorschriften sollen klarer formuliert werden, um so das Streitpotential zu minimieren. Für den Fall, dass ein Streit dennoch nicht verhindert werden kann, soll eine Änderung der gerichtlichen Verfahrensvorschriften eine effizientere Streitbeilegung fördern.