Das neue Gebäudeenergiegesetz- GEG
Am 01.11.2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz, das GEG, in Kraft getreten. Mit dem Inkrafttreten des GEG traten gleichzeitig das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) außer Kraft. Das bisherige EnEG, EnEV und EEWärmeG werden in dem neuen GEG zusammengeführt.
Das GEG enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz von erneuerbaren Energien in Gebäuden.
Durch das GEG werden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Darüber hinaus wurde gemäß dem Klimaschutzprogramm 2030 eine Klausel zur Überprüfung der energetischen Anforderungen an Neubau und Gebäudebestand im Jahr 2023 in das neue GEG aufgenommen.
Weitere wesentliche Neuerungen waren darüber hinaus die Einführung des Modellgebäudeverfahrens bei Wohngebäuden, sowie die Befugnis die bei Neubau bestehende Pflicht zur Nutzung erneuerbaren Energien künftig auch durch die Nutzung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien zu erfüllen.
Auch kann in Zukunft bei der energetischen Bilanzierung gebäudenah erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien und gasförmige Biomasse angerechnet werden. Zudem werden die Primärenergiefaktoren, die bei der Berechnung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs verwendet werden, nun unmittelbar im GEG geregelt.
Des Weiteren wurde eine befristete Innovationsklausel eingeführt. Diese ermöglich zum Einen, bis Ende 2023 durch eine Befreiung der zuständigen Behörde, die nach dem GEG erforderlichen Anforderungen anstelle über die Hauptanforderung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs nunmehr über ein auf die Begrenzung der Treibhausgasemissionen ausgerichtetes System den zulässigen Jahres-Endenergiebedarf nachzuweisen, soweit die Anforderungen gleichwertig sind.
Zum Anderen wird es bis Ende 2025 möglich sein, bei Änderungen von bestehenden Gebäuden die Einhaltung der Anforderungen über eine gemeinsame Erfüllung im Quartier sicherzustellen. Durch diese Bestimmung sowie die Möglichkeit von Vereinbarungen über eine gemeinsame Wärmeversorgung im Quartier werden die quartiersbezogenen Konzepte gestärkt.
Durch das GEG werden somit neue Impulse zur Nutzung innovativer Ansätze beim energieeffizienten Bauen gesetzt.